Balkon Sondereigentum Oder Gemeinschaftseigentum. Dabei ist die Zuordnung der einzelnen Bestandteile eines Gebudes zum Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum von immenser Bedeutung. Der Balkon ist hufig ein Grenzfall. Die brigen Teile die ohne Vernderung der ueren Gestalt des Gebudes nicht verndert werden knnen wie Brstungen und Gelnder Bodenplatte einschlielich der Isolierschicht Decken Abdichtungsanschlsse zwischen Gebude und Balkon Auenwnde.
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